Glossar
Betriebsrat
Definition
Die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er ist unter anderem vor Kündigungen anzuhören; eine unterbliebene Anhörung kann die Kündigung unwirksam machen.
Glossar
Definition
Die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er ist unter anderem vor Kündigungen anzuhören; eine unterbliebene Anhörung kann die Kündigung unwirksam machen.