Zum Inhalt springen
Arbeitsgerichte.net

Nachschlagen

Glossar Arbeitsrecht

Begriffe aus Kündigungsschutz, Verfahren und Instanzenzug, kurz erklärt.

Kündigungsschutzklage
Die Klage, mit der ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer erhaltenen Kündigung gerichtlich feststellen lässt. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung…
Gütetermin
Der erste, meist kurzfristig anberaumte Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht, in dem der Vorsitzende allein eine gütliche Einigung der Parteien versucht.
Kammertermin
Der Verhandlungstermin, in dem ein Arbeitsgericht in voller Besetzung mit Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern streitig verhandelt und notfalls durch Urteil entscheidet.
Ehrenamtliche Richter
Laienrichter aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die neben dem Berufsrichter an Kammerterminen der Arbeitsgerichtsbarkeit mitwirken.
Abfindung
Eine meist im Vergleichswege vereinbarte Zahlung des Arbeitgebers als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Automatismus besteht nur in wenigen Ausnahmefällen.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das Gesetz, das den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer regelt, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und die in einem Betrieb mit in der Regel…
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Das zentrale Verfahrensgesetz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es regelt Aufbau, Zuständigkeit und Verfahren der Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts.
Berufung
Das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie wird beim zuständigen Landesarbeitsgericht eingelegt, meist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils.
Revision
Das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts. Über die Revision entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt als letzte Instanz.
Streitwert
Der für Gerichts- und Anwaltsgebühren maßgebliche Wert eines Verfahrens. Bei Kündigungsschutzklagen wird er üblicherweise mit bis zu drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.
Beschlussverfahren
Das arbeitsgerichtliche Verfahren für Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsrecht, etwa zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Es endet mit einem Beschluss statt einem Urteil.
Urteilsverfahren
Das arbeitsgerichtliche Verfahren für individualrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa bei Kündigungen oder Vergütungsansprüchen. Es endet mit einem Urteil.
Abmahnung
Die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber mit der Ankündigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Wiederholung. Sie ist häufig Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine Kündigung, die auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird, etwa den Wegfall eines Arbeitsplatzes. Sie setzt in der Regel eine ordnungsgemäße Sozialauswahl voraus.
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine Kündigung, die auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers gestützt wird. Ihr geht in den meisten Fällen eine einschlägige Abmahnung voraus.
Personenbedingte Kündigung
Eine Kündigung, die auf in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen beruht, etwa lang anhaltender Erkrankung, ohne dass ein Verschulden vorliegt.
Sozialauswahl
Die bei einer betriebsbedingten Kündigung vorzunehmende Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern anhand sozialer Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten.
Aufhebungsvertrag
Eine einvernehmliche Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht dem Kündigungsschutzrecht unterliegt, aber sozialversicherungsrechtliche Folgen wie eine Sperrzeit auslösen kann.
Betriebsrat
Die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er ist unter anderem vor Kündigungen anzuhören; eine unterbliebene Anhörung kann die Kündigung unwirksam machen.
Massenentlassungsanzeige
Die Pflicht des Arbeitgebers, größere Entlassungswellen der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Verstöße können zur Unwirksamkeit der betroffenen Kündigungen führen.
Arbeitszeugnis
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Streit über Formulierungen oder Note ist ein häufiger Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren.
Resturlaubsabgeltung
Der Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Urlaub genommen werden konnte.
Mindestlohn
Die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze nach dem Mindestlohngesetz. Ansprüche auf ausstehenden Mindestlohn werden ebenfalls vor den Arbeitsgerichten geltend gemacht.
Zwischenzeugnis
Ein Zeugnis, das während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel. Ein Anspruch besteht nur bei berechtigtem Interesse.