Glossar
Kammertermin
Definition
Der Verhandlungstermin, in dem ein Arbeitsgericht in voller Besetzung mit Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern streitig verhandelt und notfalls durch Urteil entscheidet.
Glossar
Definition
Der Verhandlungstermin, in dem ein Arbeitsgericht in voller Besetzung mit Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern streitig verhandelt und notfalls durch Urteil entscheidet.