Thema
Klagefristen im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht kennt mehrere kurze Fristen, die bei Versäumnis dazu führen können, dass ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen, da die Fristen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz häufig deutlich kürzer sind als im allgemeinen Zivilrecht.
Das Wichtigste im Detail
Kündigungsschutzklage: drei Wochen
Die wichtigste Frist betrifft die Klage gegen eine Kündigung: drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, geregelt in § 4 KSchG.
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten eigene, oft noch kürzere Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen wie Überstundenvergütung oder Resturlaub, häufig drei bis sechs Monate.
Berufungsfrist
Gegen ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden, mit einer weiteren Monatsfrist für die Begründung.
Verjährung
Für die meisten arbeitsrechtlichen Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, sofern nicht eine kürzere vertragliche Ausschlussfrist vorher greift.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasse?
Die Kündigung gilt in der Regel als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Eine nachträgliche Klagezulassung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.
Gelten Ausschlussfristen auch ohne Kündigung?
Ja. Ausschlussfristen betreffen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, etwa unbezahlte Überstunden oder offene Vergütung, nicht nur den Kündigungsfall.
Zuständiges Arbeitsgericht finden
Welches Arbeitsgericht für einen konkreten Fall zuständig ist, hängt vom Sitz des Arbeitgebers oder vom Ort der Arbeitsleistung ab. Über das Verzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.