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Landesarbeitsgericht in Hamburg

Landesarbeitsgericht Hamburg

Das Landesarbeitsgericht Hamburg ist die Berufungsinstanz für die erstinstanzlichen Arbeitsgerichte seines Bezirks. Diese Seite zeigt, welche Arbeitsgerichte dazugehören und wie das Rechtsmittelverfahren abläuft.

  • BundeslandHamburg
  • InstanzZweite Instanz
  • Zugehörige Arbeitsgerichte1
  • ÜbergeordnetBundesarbeitsgericht (Erfurt)

Aufgabe des Landesarbeitsgerichts

Landesarbeitsgerichte entscheiden über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte ihres Bezirks. Sie prüfen den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut. Anders als in erster Instanz besteht vor dem Landesarbeitsgericht Anwaltszwang.

Offizielle Quelle

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt das Gericht selbst. Die verlinkte Seite wird nicht von uns betrieben.

Die Arbeitsgerichte dieses Bezirks