Landesarbeitsgericht in Hamburg
Landesarbeitsgericht Hamburg
Das Landesarbeitsgericht Hamburg ist die Berufungsinstanz für die erstinstanzlichen Arbeitsgerichte seines Bezirks. Diese Seite zeigt, welche Arbeitsgerichte dazugehören und wie das Rechtsmittelverfahren abläuft.
- BundeslandHamburg
- InstanzZweite Instanz
- Zugehörige Arbeitsgerichte1
- ÜbergeordnetBundesarbeitsgericht (Erfurt)
Aufgabe des Landesarbeitsgerichts
Landesarbeitsgerichte entscheiden über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte ihres Bezirks. Sie prüfen den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut. Anders als in erster Instanz besteht vor dem Landesarbeitsgericht Anwaltszwang.
Offizielle Quelle
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