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Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Als zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit bildet das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zusammen mit seinen nachgeordneten Arbeitsgerichten die regionale Arbeitsgerichtsbarkeit.

  • BundeslandSchleswig-Holstein
  • InstanzZweite Instanz
  • Zugehörige Arbeitsgerichte5
  • ÜbergeordnetBundesarbeitsgericht (Erfurt)

Aufgabe des Landesarbeitsgerichts

Landesarbeitsgerichte entscheiden über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte ihres Bezirks. Sie prüfen den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut. Anders als in erster Instanz besteht vor dem Landesarbeitsgericht Anwaltszwang.

Offizielle Quelle

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Verbindliche Auskünfte erteilt das Gericht selbst. Die verlinkte Seite wird nicht von uns betrieben.

Erstinstanzliche Gerichte im Bezirk