Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Als zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit bildet das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zusammen mit seinen nachgeordneten Arbeitsgerichten die regionale Arbeitsgerichtsbarkeit.
- BundeslandSchleswig-Holstein
- InstanzZweite Instanz
- Zugehörige Arbeitsgerichte5
- ÜbergeordnetBundesarbeitsgericht (Erfurt)
Aufgabe des Landesarbeitsgerichts
Landesarbeitsgerichte entscheiden über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte ihres Bezirks. Sie prüfen den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut. Anders als in erster Instanz besteht vor dem Landesarbeitsgericht Anwaltszwang.
Offizielle Quelle
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