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Thema

Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht

Wer die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen kann, kann beim Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Sie übernimmt je nach Einkommen und Vermögen die eigenen Verfahrenskosten ganz oder in monatlichen Raten.

Das Wichtigste im Detail

Voraussetzungen

Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und die Partei die Kosten nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht tragen kann.

Antrag und Unterlagen

Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen, üblicherweise auf einem amtlichen Formular, ergänzt um Einkommensnachweise.

Ratenzahlung möglich

Je nach Einkommen kann Prozesskostenhilfe auch nur gegen Ratenzahlung bewilligt werden. Die Raten richten sich nach dem einzusetzenden Einkommen.

Anwaltsbeiordnung

Bei Bewilligung kann zusätzlich ein Anwalt beigeordnet werden, dessen Kosten dann ebenfalls von der Staatskasse übernommen werden, soweit sie die Prozesskostenhilfe umfasst.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich Prozesskostenhilfe?

Der Antrag wird beim zuständigen Arbeitsgericht gestellt, in der Regel zusammen mit oder kurz nach der Klageerhebung.

Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Das hängt von den bewilligten Raten ab. Verbessert sich die wirtschaftliche Lage später wesentlich, kann das Gericht die Entscheidung überprüfen.

Zuständiges Arbeitsgericht finden

Welches Arbeitsgericht für einen konkreten Fall zuständig ist, hängt vom Sitz des Arbeitgebers oder vom Ort der Arbeitsleistung ab. Über das Verzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

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