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Arbeitsgericht Niedersachsen

Arbeitsgericht Göttingen

Diese Übersicht zum Arbeitsgericht Göttingen in Göttingen erklärt die Stellung im Instanzenzug und verlinkt zur offiziellen Quelle für Kontakt, Öffnungszeiten und Formulare.

  • OrtGöttingen
  • BundeslandNiedersachsen
  • InstanzErste Instanz
  • ÜbergeordnetLandesarbeitsgericht Niedersachsen

Einordnung im Instanzenzug

Das Arbeitsgericht Göttingen ist ein Gericht erster Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Gegen seine Urteile ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht Niedersachsen möglich, das als zweite Instanz die Sach- und Rechtslage erneut prüft.

Verfahrensarten

Die meisten Verfahren beginnen mit einem kurzfristig anberaumten Gütetermin, in dem der Vorsitzende allein eine gütliche Einigung versucht, oft mit Erfolg. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen dabei ihre Praxiserfahrung aus der jeweiligen Berufswelt ein, was das Verfahren von der Zivilgerichtsbarkeit unterscheidet.

Offizielle Quelle

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt das Gericht selbst. Die verlinkte Seite wird nicht von uns betrieben.

Worum es meistens geht

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Was oft gefragt wird

Ist das Arbeitsgericht Göttingen für mich zuständig?

Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat, wahlweise auch das Gericht am gewöhnlichen Arbeitsort. Bei Unsicherheit hilft ein Blick auf die offizielle Seite des Gerichts oder eine kurze Nachfrage bei der Rechtsantragstelle.

Wer sitzt im Kammertermin am Arbeitsgericht Göttingen?

Neben dem Berufsrichter als Vorsitzendem wirken zwei ehrenamtliche Richter mit, je einer aus den Reihen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.

Was ist das übergeordnete Gericht?

Für Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgericht Göttingen ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zuständig. Es prüft die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut.

Wie erfahre ich, welches Gericht für meinen Wohnort zuständig ist?

Über das Verzeichnis dieser Website lässt sich das jeweils zuständige Arbeitsgericht und das übergeordnete Landesarbeitsgericht nachschlagen.

Brauche ich einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht Göttingen?

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Wer sich unsicher fühlt, kann sich dennoch anwaltlich oder durch eine Gewerkschaft beziehungsweise einen Arbeitgeberverband vertreten lassen.