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Arbeitsgerichte.net

Arbeitsgericht Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Herford

Das Arbeitsgericht Herford gehört zur dreistufigen Arbeitsgerichtsbarkeit Deutschlands und ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Bezirk Herford zuständig.

  • OrtHerford
  • BundeslandNordrhein-Westfalen
  • InstanzErste Instanz
  • ÜbergeordnetLandesarbeitsgericht Hamm

Einordnung im Instanzenzug

Das Arbeitsgericht Herford ist ein Gericht erster Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Gegen seine Urteile ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm möglich, das als zweite Instanz die Sach- und Rechtslage erneut prüft.

Ablauf vor dem Arbeitsgericht

Die meisten Verfahren beginnen mit einem kurzfristig anberaumten Gütetermin, in dem der Vorsitzende allein eine gütliche Einigung versucht, oft mit Erfolg. Für die Beweisaufnahme im Kammertermin gelten die allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz keine Sonderregeln trifft.

Kontakt und weitere Infos

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt das Gericht selbst. Die verlinkte Seite wird nicht von uns betrieben.

Häufige Anliegen

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Fragen und Antworten

Wie reiche ich eine Klage beim Arbeitsgericht Herford ein?

Die Klage kann schriftlich per Post oder persönlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle erhoben werden. Für die genauen Öffnungszeiten und den Weg zur Rechtsantragstelle verweist diese Seite auf die offizielle Quelle.

Brauche ich einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht Herford?

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Wer sich unsicher fühlt, kann sich dennoch anwaltlich oder durch eine Gewerkschaft beziehungsweise einen Arbeitgeberverband vertreten lassen.

Was kostet ein Verfahren beim Arbeitsgericht Herford?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. In erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst; bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe infrage.

Wie erfahre ich, welches Gericht für meinen Wohnort zuständig ist?

Über das Verzeichnis dieser Website lässt sich das jeweils zuständige Arbeitsgericht und das übergeordnete Landesarbeitsgericht nachschlagen.

Ist das Arbeitsgericht Herford für mich zuständig?

Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat, wahlweise auch das Gericht am gewöhnlichen Arbeitsort. Bei Unsicherheit hilft ein Blick auf die offizielle Seite des Gerichts oder eine kurze Nachfrage bei der Rechtsantragstelle.