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Ratgeber

Gekündigt: Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Was bei einer Kündigung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu beachten ist.

Meldepflicht

Die Meldung als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit muss spätestens drei Tage nach Kenntnis von der Beendigung erfolgen, bei kurzfristigen Kündigungen unverzüglich danach.

Sperrzeit bei Eigenverschulden

Hat der Arbeitnehmer die Kündigung durch eigenes Verhalten mitverursacht oder einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zugestimmt, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden.

Laufende Kündigungsschutzklage

Eine anhängige Kündigungsschutzklage hindert den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht grundsätzlich; die Agentur für Arbeit kann jedoch die Verfahrensdauer und einen möglichen Vergleich berücksichtigen.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Eine im Vergleich vereinbarte Abfindung mindert das Arbeitslosengeld in der Regel nicht, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Ruhen des Anspruchs führen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

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