Ratgeber
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Von der Klageerhebung bis zum Urteil oder Vergleich.
Klageerhebung
Die Klage wird schriftlich oder zu Protokoll der Rechtsantragstelle beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Wichtig ist die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist.
Gütetermin
Meist innerhalb von zwei Wochen findet der Gütetermin statt, in dem der Vorsitzende allein eine Einigung sucht. Viele Verfahren enden bereits hier durch Vergleich.
Kammertermin
Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern, in dem streitig verhandelt wird. Beweise werden erhoben, Zeugen können gehört werden.
Urteil oder weiterer Vergleich
Am Ende steht entweder ein Urteil oder ein weiterer Vergleich. Gegen das Urteil ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich.