Ratgeber
Der Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit
Wie Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht zusammenwirken.
Erste Instanz: Arbeitsgericht
Jedes Verfahren beginnt vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht. Es gibt bundesweit 108 Arbeitsgerichte, die die erste Instanz bilden.
Zweite Instanz: Landesarbeitsgericht
Gegen Urteile der Arbeitsgerichte ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum zuständigen Landesarbeitsgericht möglich. Deutschland hat 18 Landesarbeitsgerichte.
Dritte Instanz: Bundesarbeitsgericht
Letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt. Es entscheidet über Revisionen und sichert die einheitliche Rechtsprechung in Arbeitssachen.
Nicht jedes Urteil ist berufungsfähig
Ob eine Berufung möglich ist, hängt vom Streitwert und einer möglichen ausdrücklichen Zulassung durch das Arbeitsgericht ab.