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Arbeitsgerichte.net

Ratgeber

Der Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit

Wie Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht zusammenwirken.

Erste Instanz: Arbeitsgericht

Jedes Verfahren beginnt vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht. Es gibt bundesweit 108 Arbeitsgerichte, die die erste Instanz bilden.

Zweite Instanz: Landesarbeitsgericht

Gegen Urteile der Arbeitsgerichte ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum zuständigen Landesarbeitsgericht möglich. Deutschland hat 18 Landesarbeitsgerichte.

Dritte Instanz: Bundesarbeitsgericht

Letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt. Es entscheidet über Revisionen und sichert die einheitliche Rechtsprechung in Arbeitssachen.

Nicht jedes Urteil ist berufungsfähig

Ob eine Berufung möglich ist, hängt vom Streitwert und einer möglichen ausdrücklichen Zulassung durch das Arbeitsgericht ab.

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