Ratgeber
Kündigung erhalten: was jetzt zu tun ist
Die wichtigsten Schritte in den ersten Tagen nach einer Kündigung.
Frist notieren
Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht mit deren Datum. Wer unsicher ist, sollte den genauen Zugangstag festhalten und sich zügig beraten lassen.
Arbeitslos melden
Unabhängig von einer möglichen Klage sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Tage nach Kenntnis vom Kündigungstermin erfolgen, um Sperrzeiten oder Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Unterlagen sichern
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen und gegebenenfalls Abmahnungen sollten gesammelt werden. Sie sind die Grundlage jeder rechtlichen Einschätzung.
Beratung einholen
Eine kurzfristige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine Gewerkschaft oder die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.