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Ratgeber

Kündigung erhalten: was jetzt zu tun ist

Die wichtigsten Schritte in den ersten Tagen nach einer Kündigung.

Frist notieren

Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht mit deren Datum. Wer unsicher ist, sollte den genauen Zugangstag festhalten und sich zügig beraten lassen.

Arbeitslos melden

Unabhängig von einer möglichen Klage sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Tage nach Kenntnis vom Kündigungstermin erfolgen, um Sperrzeiten oder Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Unterlagen sichern

Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen und gegebenenfalls Abmahnungen sollten gesammelt werden. Sie sind die Grundlage jeder rechtlichen Einschätzung.

Beratung einholen

Eine kurzfristige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine Gewerkschaft oder die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

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