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Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Arbeitsgericht Kaiserslautern

Diese Seite bündelt, was zum Arbeitsgericht Kaiserslautern bekannt ist: Zuständigkeit, übergeordnetes Landesarbeitsgericht und der Weg zu den offiziellen Kontaktdaten.

  • OrtKaiserslautern
  • BundeslandRheinland-Pfalz
  • InstanzErste Instanz
  • ÜbergeordnetLandesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Instanz und Rechtsmittel

Im dreistufigen Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit bildet das Arbeitsgericht Kaiserslautern die erste Instanz. Rechtsmittel gegen seine Entscheidungen gehen an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, letzte Instanz ist bundesweit das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

So läuft ein Verfahren ab

Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wodurch die eigenen Verfahrenskosten ganz oder in Raten von der Staatskasse übernommen werden.

Offizielle Quelle

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt das Gericht selbst. Die verlinkte Seite wird nicht von uns betrieben.

Worum es meistens geht

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Was oft gefragt wird

Wie erfahre ich, welches Gericht für meinen Wohnort zuständig ist?

Über das Verzeichnis dieser Website lässt sich das jeweils zuständige Arbeitsgericht und das übergeordnete Landesarbeitsgericht nachschlagen.

Was kostet ein Verfahren beim Arbeitsgericht Kaiserslautern?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. In erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst; bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe infrage.

Was ist das übergeordnete Gericht?

Für Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgericht Kaiserslautern ist das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zuständig. Es prüft die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut.

Wer sitzt im Kammertermin am Arbeitsgericht Kaiserslautern?

Neben dem Berufsrichter als Vorsitzendem wirken zwei ehrenamtliche Richter mit, je einer aus den Reihen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.

Brauche ich einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern?

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Wer sich unsicher fühlt, kann sich dennoch anwaltlich oder durch eine Gewerkschaft beziehungsweise einen Arbeitgeberverband vertreten lassen.