Arbeitsgericht Bayern
Arbeitsgericht München
Ob Kündigungsschutzklage, Streit um ausstehenden Lohn oder Zeugnisstreit: Für München ist das Arbeitsgericht München die zuständige erste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit.
- OrtMünchen
- BundeslandBayern
- InstanzErste Instanz
- ÜbergeordnetLandesarbeitsgericht München
Instanz und Rechtsmittel
Übergeordnete Instanz des Arbeitsgericht München ist das Landesarbeitsgericht München. Es überprüft Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen aus dem Bezirk.
So läuft ein Verfahren ab
Viele Verfahren enden nicht durch Urteil, sondern durch Vergleich, häufig verbunden mit einer Abfindungszahlung und Regelungen zu Zeugnis und Resturlaub. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen dabei ihre Praxiserfahrung aus der jeweiligen Berufswelt ein, was das Verfahren von der Zivilgerichtsbarkeit unterscheidet.
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt das Gericht selbst. Die verlinkte Seite wird nicht von uns betrieben.
Typische Verfahren
Abfindung
Eine Zahlung des Arbeitgebers als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, meist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.
Mehr erfahrenKosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens
Wie sich Gerichts- und Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht zusammensetzen.
Mehr erfahrenGütetermin
Der erste Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht, der auf eine gütliche Einigung zielt.
Mehr erfahrenKündigungsschutzklage
Die Klage gegen eine Kündigung, mit der die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt werden soll.
Mehr erfahrenAndere Arbeitsgerichte im LAG-Bezirk
- Arbeitsgericht Augsburg
- Arbeitsgericht Kempten
- Arbeitsgericht Passau
- Arbeitsgericht Regensburg
- Arbeitsgericht Rosenheim
Häufige Fragen
Was ist das übergeordnete Gericht?
Für Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgericht München ist das Landesarbeitsgericht München zuständig. Es prüft die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut.
Was passiert, wenn ich beim falschen Arbeitsgericht klage?
Das Gericht verweist die Klage an das zuständige Arbeitsgericht. Die Klagefrist gilt in solchen Fällen in der Regel dennoch als gewahrt.
Ist das Arbeitsgericht München für mich zuständig?
Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat, wahlweise auch das Gericht am gewöhnlichen Arbeitsort. Bei Unsicherheit hilft ein Blick auf die offizielle Seite des Gerichts oder eine kurze Nachfrage bei der Rechtsantragstelle.
Wie reiche ich eine Klage beim Arbeitsgericht München ein?
Die Klage kann schriftlich per Post oder persönlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle erhoben werden. Für die genauen Öffnungszeiten und den Weg zur Rechtsantragstelle verweist diese Seite auf die offizielle Quelle.
Wie lange dauert ein Verfahren beim Arbeitsgericht München?
Der Gütetermin findet meist innerhalb weniger Wochen statt. Die Gesamtdauer hängt stark davon ab, ob eine Einigung gelingt oder ein Kammertermin mit Beweisaufnahme nötig wird.