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Arbeitsgericht Bayern

Arbeitsgericht Regensburg

Das Arbeitsgericht Regensburg ist die erste Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Gerichtsbezirk rund um Regensburg. Diese Übersicht erklärt die Einordnung im Instanzenzug und die wichtigsten Verfahrensarten.

  • OrtRegensburg
  • BundeslandBayern
  • InstanzErste Instanz
  • ÜbergeordnetLandesarbeitsgericht München

Einordnung im Instanzenzug

Das Arbeitsgericht Regensburg ist ein Gericht erster Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Gegen seine Urteile ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung zum Landesarbeitsgericht München möglich, das als zweite Instanz die Sach- und Rechtslage erneut prüft.

Verfahrensarten

Die Klageerhebung kann schriftlich per Post oder persönlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle erfolgen, ohne dass dafür ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Ein Vergleich vor Gericht spart häufig Zeit und Kosten gegenüber einem vollständig durchgeführten Kammertermin mit Beweisaufnahme.

Offizielle Quelle

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt das Gericht selbst. Die verlinkte Seite wird nicht von uns betrieben.

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Was oft gefragt wird

Was kostet ein Verfahren beim Arbeitsgericht Regensburg?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. In erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst; bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe infrage.

Brauche ich einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht Regensburg?

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Wer sich unsicher fühlt, kann sich dennoch anwaltlich oder durch eine Gewerkschaft beziehungsweise einen Arbeitgeberverband vertreten lassen.

Wie reiche ich eine Klage beim Arbeitsgericht Regensburg ein?

Die Klage kann schriftlich per Post oder persönlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle erhoben werden. Für die genauen Öffnungszeiten und den Weg zur Rechtsantragstelle verweist diese Seite auf die offizielle Quelle.

Was passiert, wenn ich beim falschen Arbeitsgericht klage?

Das Gericht verweist die Klage an das zuständige Arbeitsgericht. Die Klagefrist gilt in solchen Fällen in der Regel dennoch als gewahrt.

Was ist das übergeordnete Gericht?

Für Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgericht Regensburg ist das Landesarbeitsgericht München zuständig. Es prüft die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut.